
Eines der sich vereinigenden Unternehmen bleibt bestehen. Die übrigen Unternehmen übertragen ihre Vermögen auf dieses eine fortzuführende Unternehmen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Bei der Verschmelzung durch Aufnahme erwirbt die übernehmende Gesellschaft das Vermögen der übertragenden Gesellschaft. Den Gesellschaftern der letzteren werden Anteile an der übernehmenden Gesellschaft gewährt.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Der Verschmelzungsvertrag wird nur wirksam, wenn die Hauptversammlung (HV) jeder Gesellschaft ihm zustimmt. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit , die mindestens 3/4 des bei Beschlussfassung vertretenen Grundkapital s umfasst. Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen.
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/verschmelzung-durch-aufnahme/versc
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